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Kategorie: Nebenberuflich selbstständig

Nebenberufliche Selbstständigkeit gilt als risikoarmer Einstieg — und wird trotzdem oft an drei Stellen falsch aufgesetzt: beim Arbeitgeber, bei der Krankenkasse und beim Finanzamt. Ein Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag ist wirksam, auch wenn es nie jemand erwähnt hat.Muss ich meinen Arbeitgeber informieren?Eine Genehmigungspflicht besteht nicht immer, eine Anzeigepflicht dagegen häufig — untersagen darf der Arbeitgeber nur, was seine Interessen berührt. Wichtiger für die Kosten ist die Krankenkasse: Überschreitet die Selbstständigkeit nach Zeitaufwand und Einkommen die Grenze zur Nebenberuflichkeit, wird sie als hauptberuflich eingestuft, und die Beiträge ändern sich spürbar.

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